Notarkostenrechner

Der Notarkostenrechner der Bundesnotarkammer gibt Ihnen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der anfallenden Notarkosten für ein Beurkundungsgeschäft.

Geben Sie hierzu einfach in einem ersten Schritt in der linken Spalte den Geschäftswert des Rechtsgeschäfts ein. Dieser bemisst sich meist nach dem Wert des betreffenden Rechtsgeschäfts. Das ist in der Regel - Ausnahmen sind möglich - bei Kaufverträgen der vereinbarte Kaufpreis, bei Grundschulden deren Betrag, bei Überlassungen oder Übergaben der Wert der übergebenen Immobilie bzw. Gegenstände, bei Testamenten und Erbverträgen der Gesamtwert Ihres Vermögens (etwaige Schulden werden bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen) und bei Vorsorgevollmachten 30 % Ihres Vermögens (ebenfalls unter Abzug etwaiger Schulden bis zur Hälfte des Aktivvermögens).

Der in der mittleren Spalte einzugebende Gebührensatz beträgt in der Regel bei Verträgen (z.B. Kauf, Überlassung, Ehe- oder Erbvertrag) 2,0, bei Einzeltestamenten, Grundschulden und Vorsorgevollmachten 1,0, bei Registeranmeldungen, Grundbuchanträgen sowie Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten 0,5 und bei einer Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurfsfertigung des Notars 0,2 (bei Letzterer fallen jedoch maximal Gebühren in Höhe von 70 € an).

Der Rechner gibt Ihnen sodann in der rechten Spalte einen Überblick, was die einschlägige Notargebühr ist. Hinzu kommen in der Regel noch Umsatzsteuer in Höhe von 19 % sowie Auslagen.